No olvidemos a quienes desde la infancia cargan el pesado yugo de la discriminación. Su vida al ras de la tierra, pasa desapercibida por nuestra vista.

PRESSEMITTEILUNG | Deutsche Menschenrechtsorganisationen fordern nach ihrem Treffen mit dem Staatssekretär für Menschenrechte im mexikanischen Außenministerium, Miguel Ruíz-Cabañas Izquierdo, Politikwandel in Mexiko

Menschenrechtskrise in Mexiko 
Deutsche Menschenrechtsorganisationen fordern nach ihrem Treffen mit dem Staatssekretär für Menschenrechte im mexikanischen Außenministerium, Miguel Ruíz-Cabañas Izquierdo, Politikwandel in Mexiko

Stuttgart/Berlin, Deutschland, 16. Dezember 2015.- Die mexikanische Botschaft lud am 15. Dezember zu einer Konferenz zum Thema Menschenrechte ein. An der Veranstaltung nahmen Vertreter*innen deutscher zivilgesellschaftlicher Organisationen und interessierte Personen teil. Im Anschluss traf sich Ruiz-Cabañas mit Vertreterinnen der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko (DMRKM) zum Gespräch.

Aus beiden Zusammentreffen ergab sich, dass Ruiz-Cabañas die große Besorgnis um die Menschenrechtslage in Mexiko in dieser Form nicht teilte, sondern vielmehr gegensätzliche Einschätzungen vortrug. „Die hier dargestellte Lage der Menschenrechte steht in fundamentalem Gegensatz zu den Informationen die der deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko von mexikanischen Partnerorganisationen und von internationalen Gremien wie der UNO und der OAS vorliegen“, bewertete die Koordinatorin des Netzwerks, Carola Hausotter, die Ausführungen.

Miguel Ruiz-Cabañas wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Bevölkerung die Präsenz des Militärs vor Ort in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart einfordere, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Laut nationalen Statistiken sei das Militär eine der glaubwürdigsten Institutionen in Mexiko.

Für die DMRKM steht diese Aussage in völligem Widerspruch zu der Tatsache, dass die Angehörigen der Streitkräfte schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen, die seitens der mexikanischen
Zivilgesellschaft angeklagt, und von internationalen Organisationen dokumentiert worden sind.

Laut Staatssekretär Ruiz-Cabañas sei der Grund für die Menschenrechtsverletzungen in Mexiko das Agieren des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit dem Drogenhandel. Er negierte damit, dass es in Mexiko ein Problem struktureller Gewalt gibt und auf zahlreichen Ebenen die Vertreter öffentlicher Institutionen in diese Gewaltstrukturen verwickelt sind.

Im Hinblick auf das Menschenrechtsverbrechen Verschwindenlassen fordern die Familienangehörigen in Mexiko und die UN-Arbeitsgruppe zum Verschwindenlassen bereits seit 2010 die Einrichtung einer einheitlichen Datenbank, in der die Verschwundenen zu registrieren sind. Der Staatssekretär nannte in seinem Vortrag weder die Zahl von Verschwundenen noch sah er die Notwendigkeit eines einheitlichen Registers. Vielmehr bezog er sich auf die bereits existierende nationale Datenbank, die jedoch nicht zwischen Verschwundenen und vermissten Personen unterscheidet. Er verwies darauf, dass nach seiner eigenen Arbeitserfahrung, manche Menschen nicht gefunden werden wollen, und ignorierte dabei das Leiden und die Verzweiflung der Angehörigen von Verschwundenen in Mexiko.

Bezogen auf das Problem der 98%igen Straflosigkeit in Mexiko erkannte Ruiz-Cabañas zwar diese Zahl an, zweifelte aber zugleich die öffentlichen Quellen an. Im Hinblick auf die Besuche zahlreicher internationaler Gremien der UNO und der OAS im Land sagte er, das Land werde „überdiagnostiziert“. Auf die Tatsache, dass zahlreiche, für Mexiko bindende, Empfehlungen dieser Institutionen im Land nicht umgesetzt werden, ging er hingegen nicht ein.

Ruiz-Cabañas bestätigte, dass Folter ein großes Problem in dem Land darstelle, lehnte zugleich aber die staatliche Verantwortung dafür und für eine entgegenwirkende Politik ab. Vielmehr sei es die Rolle der Richter, über nachgewiesene Folter zu entscheiden. Die Tatsache, dass in der Untersuchungshaft unter Anwendung des juristischen Instruments des „Arraigo“ – einer Untersuchungshaft, die ohne richterliche Anordnung und ohne Vorführung vor den Haftrichter seitens der Polizei angeordnet und durchgeführt werden kann – eine solche Möglichkeit nicht besteht, und zudem Folter in dieser Form der Untersuchungshaft eine in Mexiko gängige Praxis ist, fand keine Erwähnung.

Bezogen auf die Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen (MRV) und Journalist*innen ging er davon aus, dass der in Mexiko installierte Schutzmechanismus gut funktioniere. Auf die Anerkennung der Tatsache, dass zahlreiche Aggressionen gegen diese beiden Gruppen nie aufgeklärt und straflos bleiben, ging er ebenso wenig ein, wie auf die Tatsache, dass MRV und Journalisten stark kriminalisiert werden.

Angesichts der in den Gesprächen geäußerten Haltung eines Vertreters der mexikanischen Regierung, fordern die Mitglieder der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko diese zu folgenden Handeln auf:
– die Schaffung eines integralen Menschenrechtskonzepts, das die Umsetzung der Empfehlungen internationaler Gremien innerhalb eines konkreten Zeitraums zum Inhalt hat.
– einen regelmäßigen, institutionalisierten und umfassenden Menschenrechtsdialog mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Opfergruppen in Mexiko.

Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko bringt hiermit ihr tiefes Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass ein hoher Regierungsvertreter die aktuelle tiefe Menschenrechtskrise in Mexiko nicht anerkennt. Diese Anerkennung wäre ein wichtiger Schritt, um der schweren Menschenrechtskrise wirksam entgegenwirken zu können.

Kontakt: Geschäftsstelle Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart, fon: +49 – (0)711 – 57 64 68 79

mail: mexmrkoordination@gmx.de

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